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Branchenlösung

Für Kanzleien: PKH-Erklärung und Beratungshilfe effizient ausfüllen

Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse umfasst mehrere Seiten mit vielen Einzelangaben – und muss auf dem amtlichen Formular abgegeben werden. Ausfüllpilot füllt sie aus den Angaben Ihrer Mandantinnen und Mandanten.

Stand: 25.09.2026

Amtliche Formulare, die Pflicht sind

  • Prozess- und Verfahrenskostenhilfe: Für die Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO ist die Verwendung des amtlichen Formulars vorgeschrieben (Prozesskostenhilfeformularverordnung). Zu allen Angaben gehören Belege in Kopie.
  • Beratungshilfe: Für den schriftlichen Antrag gilt ebenfalls ein amtliches Formular (Beratungshilfeformularverordnung). Wird der Antrag nachträglich gestellt, muss er spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratung beim Amtsgericht sein (§ 6 Abs. 2 BerHG).

So arbeiten Sie mit Ausfüllpilot

  1. Mandantin oder Mandant liefert die Angaben – im Gespräch, per Fragebogen oder als Unterlagen.
  2. Der Ausfüll-Assistent trägt die Angaben ins amtliche Formular ein und fragt nur nach, was fehlt, etwa Wohnkosten oder Unterhaltspflichten.
  3. Sie prüfen jedes Feld; Werte, die die KI gesetzt hat, sind markiert.
  4. Das PDF laden Sie herunter; unterschrieben wird es von der Partei selbst.

Datenprofile halten wiederkehrende Angaben fest, etwa wenn im Laufe eines Verfahrens eine neue Erklärung nötig wird.

Verschwiegenheit

Unser Auftragsverarbeitungsvertrag enthält eine Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB. Die KI-Modelle laufen in jedem Tarif ausschließlich in EU-Rechenzentren. Die berufsrechtliche Bewertung (§ 43e BRAO) liegt bei Ihnen.

Passender Tarif

Business: 49 € pro Monat zzgl. USt. für 3 Nutzer. Ausfüllpilot ist ein Werkzeug für Ihre Kanzlei und leistet selbst keine Rechtsberatung.

Quellen

  1. Prozesskostenhilfeformularverordnung (PKHFV) (öffnet in neuem Tab) – Gesetzestext
  2. Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) (öffnet in neuem Tab) – Gesetzestext
  3. § 6 Beratungshilfegesetz (öffnet in neuem Tab) – Gesetzestext

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