So unterschreiben Sie
- Zeichnen mit Maus, Finger oder Stift, hochladen als Bild oder tippen in einer Schreibschrift.
- Ausfüllpilot erkennt Unterschriftsfelder im Formular und setzt die Unterschrift passend hinein; das Datum wird im verlangten Format eingetragen.
- Die Unterschrift wird fest ins PDF geschrieben, wenn Sie das Formular fest eingebettet herunterladen.
Was diese Unterschrift rechtlich ist
Eine eingefügte Unterschrift ist eine einfache elektronische Signatur. Sie ist keine qualifizierte elektronische Signatur (QES) und ersetzt keine eigenhändige Unterschrift dort, wo das Gesetz die Schriftform verlangt (§ 126 BGB). Die elektronische Form, die die Schriftform ersetzen kann, setzt eine QES voraus (§ 126a BGB). Ausfüllpilot bietet keine QES an.
Viele Stellen akzeptieren trotzdem ausgedruckte und von Hand unterschriebene Formulare, E-Mails oder eigene Online-Verfahren. Welche Form genügt, bestimmt die Stelle, bei der Sie das Formular einreichen – oft steht es im Formular oder im Merkblatt. Mehr dazu im Ratgeber Digitale Unterschrift: Wann reicht ein eingescannter Namenszug?
Nur für sich selbst unterschreiben
Unterschreiben Sie nur für sich selbst oder mit Vollmacht. Unterschriften anderer Personen nachzubilden ist nach unserer Nutzungsrichtlinie verboten – und kann strafbar sein.
Quellen
- § 126 BGB – Schriftform (öffnet in neuem Tab) – Gesetzestext
- § 126a BGB – Elektronische Form (öffnet in neuem Tab) – Gesetzestext