Die Behörde selbst
Sozialleistungsträger – etwa Familienkasse, Jobcenter, Krankenkasse, Rentenversicherung oder Wohngeldbehörde – müssen Sie über Ihre Rechte und Pflichten beraten (§ 14 SGB I) und Auskunft geben (§ 15 SGB I). Auch im allgemeinen Verwaltungsverfahren soll die Behörde auf Anträge hinwirken, Fehler zu korrigieren, und Auskunft über Rechte und Pflichten geben (§ 25 VwVfG).
Praktisch heißt das: Rufen Sie an, schreiben Sie oder vereinbaren Sie einen Termin – und fragen Sie konkret, welches Feld Sie wie ausfüllen sollen. Die Beratung ist kostenlos.
Kostenlose Beratungsstellen
| Thema | Wer hilft |
|---|---|
| Sozialleistungen, Schulden, Familie | Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO, Deutsches Rotes Kreuz, Der Paritätische) |
| Anträge für Zugewanderte | Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) und Jugendmigrationsdienste |
| Pflege | Pflegeberatung der Pflegekasse (§ 7a SGB XI) und Pflegestützpunkte (§ 7c SGB XI) |
| Rente | Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung |
| Rechtliche Fragen bei geringem Einkommen | Beratungshilfe: Mit einem Berechtigungsschein des Amtsgerichts berät eine Anwältin oder ein Anwalt Ihrer Wahl gegen eine geringe Gebühr |
Bundesweit gibt es mehrere hundert Standorte der Migrationsberatung; die Suche nach einer Stelle in Ihrer Nähe finden Sie auf migrationsberatung.org.
Beratung gegen Mitgliedsbeitrag
- Sozialverbände wie VdK oder SoVD helfen ihren Mitgliedern bei Anträgen zu Rente, Pflege und Schwerbehinderung – bis hin zu Widersprüchen.
- Mietervereine beraten Mitglieder zu Mietfragen.
- Lohnsteuerhilfevereine helfen Arbeitnehmern bei der Steuererklärung im gesetzlich erlaubten Umfang.
Was Ausfüllpilot leisten kann – und was nicht
Ausfüllpilot hilft beim Ausfüllen: Es erkennt die Felder, erklärt bei Formularen aus der Bibliothek, was in welchen Abschnitt gehört, und fragt fehlende Angaben ab. Ob Ihnen eine Leistung zusteht oder welche Angabe in Ihrem Fall richtig ist, beurteilt Ausfüllpilot nicht – das ist Aufgabe der Behörde oder einer Beratungsstelle. Ausfüllpilot leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.
Tipps für den Beratungstermin
- Nehmen Sie das Formular mit, am besten schon teilweise ausgefüllt, und markieren Sie die unklaren Stellen.
- Bringen Sie Bescheide, Ausweis, Kontoauszüge und frühere Anträge mit.
- Notieren Sie Fristen – etwa, bis wann ein Antrag eingegangen sein muss.
Quellen
- § 14 SGB I – Beratung (öffnet in neuem Tab) – Gesetzestext
- § 15 SGB I – Auskunft (öffnet in neuem Tab) – Gesetzestext
- § 25 VwVfG – Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (öffnet in neuem Tab) – Gesetzestext
- § 7a SGB XI – Pflegeberatung (öffnet in neuem Tab) – Gesetzestext
- § 7c SGB XI – Pflegestützpunkte (öffnet in neuem Tab) – Gesetzestext
- BMJ – Beratungshilfe: Formular und Informationen (öffnet in neuem Tab)
- Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) (öffnet in neuem Tab)