Anträge bei der Pflegekasse
Einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung kann man formlos stellen – per Telefon, E-Mail oder Brief; die Pflegekasse schickt dann ihre Formulare. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, und die Kasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18c SGB XI). Jede Kasse hat eigene Vordrucke – Ausfüllpilot füllt sie aus, auch wenn sie als Scan vorliegen.
Gesundheitsdaten verlangen besondere Sorgfalt
Pflegeanträge enthalten Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO), und Pflegedienste unterliegen der Schweigepflicht. Die KI-Verarbeitung läuft bei Ausfüllpilot ohnehin ausschließlich in EU-Rechenzentren. Außerdem empfehlen wir:
- einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Zusatzvereinbarung nach § 203 StGB,
- eine kurze Speicherdauer: Dateien werden nach der von Ihnen gewählten Frist automatisch gelöscht,
- eine eigene Datenschutz-Folgenabschätzung, soweit sie für Ihre Verarbeitung erforderlich ist.
Was Ausfüllpilot nicht übernimmt
Ausfüllpilot bewertet keine Pflegebedürftigkeit. Medizinische Angaben sollten aus Ihren Unterlagen oder den Antworten der Betroffenen stammen – prüfen Sie von der KI gesetzte Werte hier besonders genau. Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst oder ein von der Kasse beauftragter Gutachter.
Passender Tarif
Business mit AVV: 49 € pro Monat zzgl. USt. für 3 Nutzer. Für eigene Worker und SLA gibt es Enterprise.