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Wohnen & Umzug

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausfüllen

Eine Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass Sie die Miete stets vertragsgemäß gezahlt haben und keine Mietschulden bestehen. Viele Vermieter verlangen sie bei der Wohnungssuche; ein amtliches Formular gibt es nicht.

Vorlage von Ausfüllpilot – kein amtliches FormularZuletzt geprüft am 25.09.2026

Auf einen Blick

Wer braucht die Vorlage?
Mietinteressenten, deren künftiger Vermieter einen Nachweis über pünktliche Mietzahlungen sehen möchte. Ausgestellt wird die Bescheinigung vom bisherigen Vermieter oder der Hausverwaltung.
Wo einreichen?
Der bisherige Vermieter stellt sie aus und gibt sie Ihnen; Sie legen sie Ihrem künftigen Vermieter vor.
Frist
Keine gesetzliche Frist.
Umfang
1 Seite, 15 erkannte Felder
Formularstand
Kein amtliches Formular. Die Formular-Bibliothek nutzt eine eigene, neutrale Vorlage von Ausfüllpilot (Stand 09/2026). Die frühere Beispielvorlage eines Immobilienportals wird wegen ungeklärter Nutzungsrechte nicht verwendet.

Das brauchen Sie

  • Keine; hilfreich sind Mietvertrag und Mietzeitraum, damit der Vermieter die Angaben schnell prüfen kann

Ausfüllhilfe: Abschnitt für Abschnitt

Was in jeden Abschnitt gehört, welche Angaben verlangt werden und worauf Sie achten sollten.

Vermieter / Hausverwaltung

Wer die Bescheinigung ausstellt.

Verlangte Angaben

  • Name bzw. Firma
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort

Tipps

  • Bei einer Hausverwaltung den Firmennamen angeben.

Mieterin / Mieter

Die Personen, deren Zahlungsverhalten bestätigt wird.

Verlangte Angaben

  • Vor- und Nachname(n) aller Mietvertragsparteien

Tipps

  • Bei mehreren Mietern alle Namen eintragen, die im Mietvertrag stehen.

Mietwohnung und Mietverhältnis

Adresse und Lage der Wohnung sowie Beginn und (falls bekannt) Ende des Mietverhältnisses.

Verlangte Angaben

  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort
  • Lage
  • Mietverhältnis seit
  • Mietverhältnis endet / endete am

Tipps

  • Der Mietzeitraum macht klar, worauf sich die Bestätigung bezieht.

Bestätigung, Anmerkungen und Unterschrift

Die Vorlage enthält den Satz, dass die Miete einschließlich der Vorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten bis zum Ausstellungsdatum vollständig gezahlt wurde und keine Mietrückstände bestehen. Zwei Ankreuzfelder (pünktliche Zahlung, ausgeglichene Abrechnungen) und ein Feld für Anmerkungen ergänzen sie.

Verlangte Angaben

  • Die Miete wurde stets pünktlich gezahlt.
  • Alle bisherigen Betriebskostenabrechnungen sind ausgeglichen.
  • Anmerkungen
  • Ort
  • Datum
  • Unterschrift Vermieter / Hausverwaltung

Tipps

  • Ist eine Abrechnung noch offen, gehört das in das Anmerkungsfeld statt eines Häkchens bei „ausgeglichen“.
Alle 15 erkannten Felder mit Beispielwerten (13 im Muster ausgefüllt)

So hat Ausfüllpilot die Felder dieses Formulars erkannt. Die Beispielwerte sind erfunden und stammen aus dem Muster unten.

Seite 1
FeldArtBeispiel (Muster)
Vermieter/Hausverwaltung: Name bzw. FirmaTextfeldHausverwaltung Beispiel GmbH
Vermieter/Hausverwaltung: Straße und HausnummerTextfeldVerwalterplatz 2
Vermieter/Hausverwaltung: PLZ und OrtTextfeld12345 Musterstadt
Vor- und Nachname(n) aller MietvertragsparteienTextfeldErika Mustermann, Max Mustermann
Mietwohnung: Straße und HausnummerTextfeldBeispielweg 7
Mietwohnung: PLZ und OrtTextfeld12345 Musterstadt
Mietwohnung: LageTextfeld1. OG rechts
Mietverhältnis seitTextfeld01.04.2019
Mietverhältnis endet / endete amTextfeld31.10.2026
Die Miete wurde stets pünktlich gezahltAnkreuzfeldangekreuzt
Alle bisherigen Betriebskostenabrechnungen sind ausgeglichenAnkreuzfeldangekreuzt
Anmerkungen (z. B. noch ausstehende Abrechnung)Textfeld–
OrtTextfeldMusterstadt
DatumTextfeld25.09.2026
Unterschrift Vermieter / HausverwaltungUnterschrift–

Muster: So sieht die ausgefüllte Vorlage aus

Ausgefüllt von der Ausfüll-Engine mit erfundenen Beispieldaten und mit „MUSTER“ gekennzeichnet – nicht einreichen.
Muster: ausgefüllter Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Seite 1, mit erfundenen Beispieldaten
Seite 1 · Muster mit erfundenen Beispieldaten – nicht einreichen

Fülltest bestanden am 25.09.2026: 13 Beispielwerte, 15 erkannte Felder.

Häufige Fehler

  1. Die Bescheinigung vom Vermieter „verlangen“ – einen Anspruch darauf haben Mieter nach der Rechtsprechung des BGH nicht.
  2. Mietzeitraum oder Wohnungsadresse fehlen, sodass unklar bleibt, worauf sich die Bestätigung bezieht.
  3. Unterschrift des Vermieters oder der Verwaltung fehlt.
  4. Nicht alle Mieter aus dem Mietvertrag eingetragen.

Wohin mit dem ausgefüllten Dokument?

Wo
Der bisherige Vermieter stellt sie aus und gibt sie Ihnen; Sie legen sie Ihrem künftigen Vermieter vor.
Wie
Schriftlich, unterschrieben vom Vermieter oder der Hausverwaltung.
Frist
Keine gesetzliche Frist.

Ausfüllpilot übermittelt nichts an Behörden. Nach dem Ausfüllen laden Sie das PDF herunter und reichen es selbst ein – eine Übersicht über Fristen bei Anträgen gibt der Ratgeber Fristen.

Häufige Fragen

Muss mein Vermieter mir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen?

Nein. Der Bundesgerichtshof hat 2009 entschieden, dass Mieter keinen Anspruch auf eine solche Bescheinigung gegen den früheren Vermieter haben (VIII ZR 238/08). Verlangen können Sie eine Quittung über erhaltene Mietzahlungen.

Quelle: Bundesgerichtshof – Pressemitteilung 199/2009: Kein Anspruch des Mieters auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung · Bundesgerichtshof – Urteil VIII ZR 238/08 vom 30.09.2009 (PDF)

Was kann ich vorlegen, wenn der Vermieter keine Bescheinigung ausstellt?

Möglich sind eine Quittung des Vermieters über die erhaltenen Mietzahlungen oder eigene Zahlungsnachweise wie Kontoauszüge. Welche Nachweise ein künftiger Vermieter akzeptiert, klären Sie am besten direkt mit ihm.

Quelle: Bundesgerichtshof – Pressemitteilung 199/2009: Kein Anspruch des Mieters auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Gibt es ein offizielles Formular?

Nein. Es gibt keine amtliche Vorlage; Vermieter nutzen eigene Schreiben oder Vorlagen von Immobilienportalen und Verbänden.

Quelle: Bundesgerichtshof – Pressemitteilung 199/2009: Kein Anspruch des Mieters auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Quellen

  1. Bundesgerichtshof – Pressemitteilung 199/2009: Kein Anspruch des Mieters auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – Recherche-Stand 25.09.2026
  2. Bundesgerichtshof – Urteil VIII ZR 238/08 vom 30.09.2009 (PDF) – Recherche-Stand 25.09.2026

Grundlage der Vorlage: BGH, Urteil vom 30.09.2009 – VIII ZR 238/08 (kein Anspruch des Mieters auf die Bescheinigung). Stand der Vorlage: 09/2026.

Was noch nicht geprüft ist (2)
  • [ungeprüft] Nach Sekundärquellen gilt eine Ausnahme, wenn der Mietvertrag die Ausstellung ausdrücklich vorsieht; das wurde nicht an der BGH-Entscheidung selbst geprüft und ist deshalb nicht in die FAQ übernommen.
  • [ungeprüft] Die BGH-Aussagen sind aus der Suchergebnis-Zusammenfassung der Pressemitteilung übernommen; der Volltext wurde nicht direkt gelesen.

Diese Vorlage ist kein amtliches Formular. Ausfüllpilot ist ein unabhängiger Dienst. Wir leisten keine Rechts- oder Steuerberatung. Von der KI vorgeschlagene Angaben sind gekennzeichnet KI – bitte prüfen Sie alle Angaben vor dem Absenden.

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