Wohnen & Umzug
Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen
Mit der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt der Vermieter oder Eigentümer schriftlich, dass Sie in die Wohnung eingezogen sind. Sie brauchen sie für die Anmeldung beim Bürgeramt bzw. der Meldebehörde.
Meldebehörde der jeweiligen Gemeinde (jede Kommune stellt ein eigenes Muster bereit; Rechtsgrundlage § 19 Bundesmeldegesetz) (öffnet in neuem Tab)Zuletzt geprüft am 25.09.2026
Auf einen Blick
- Wer braucht das Formular?
- Ausgestellt wird sie vom Wohnungsgeber – also Vermieter, Eigentümer oder einer von ihm beauftragten Person wie der Hausverwaltung. Mieterinnen und Mieter legen sie bei der Anmeldung der neuen Wohnung vor. Wer in die eigene Wohnung zieht, stellt sie sich als Eigentümer selbst aus.
- Wo einreichen?
- Die unterschriebene Bestätigung erhält die meldepflichtige Person, die sie bei der Anmeldung der Meldebehörde vorlegt. Alternativ kann der Wohnungsgeber den Einzug elektronisch direkt an die Meldebehörde bestätigen, wo die Kommune das anbietet.
- Frist
- Der Wohnungsgeber muss den Einzug innerhalb der Anmeldefrist bestätigen; die Anmeldung selbst ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug fällig (§ 17 Abs. 1, § 19 BMG).
- Umfang
- 1 Seite, 27 erkannte Felder
- Formularstand
- Kein bundeseinheitliches Formular. Verlinkt ist das Muster der Landeshauptstadt München (lokale Kopie geändert April 2026, 27 Felder). Weitere lokale Beispiele: Bremen (Stand 2017-07, 19 Felder) und Münster (22 Felder, deckt Ein- und Auszug ab).
Das brauchen Sie
- Keine Anlagen; für die Anmeldung selbst verlangt die Meldebehörde zusätzlich Personalausweis oder Reisepass
Ausfüllhilfe: Abschnitt für Abschnitt
Angaben zum Wohnungsgeber
Wer die Wohnung zur Verfügung stellt: Name bzw. Firmenbezeichnung und Anschrift.
Verlangte Angaben
- Familienname/Vorname oder Bezeichnung bei einer juristischen Person
- PLZ/Ort
- Straße/Hausnummer/Adressierungszusätze
Tipps
- Bei einer Hausverwaltung oder Wohnungsgesellschaft tragen Sie den Firmennamen ein.
Eigentümer (falls nicht selbst Wohnungsgeber)
Nur ausfüllen, wenn Wohnungsgeber und Eigentümer verschiedene Personen sind, z. B. bei Untervermietung oder Verwaltung.
Verlangte Angaben
- Name/Firmenname des Eigentümers
- Anschrift des Eigentümers (in manchen Mustern)
- Ankreuzfeld: Wohnungsgeber ist / ist nicht Eigentümer (in manchen Mustern)
Tipps
- Bei Untermiete ist der Hauptmieter Wohnungsgeber; als Eigentümer tragen Sie den Vermieter des Hauptmieters ein.
Beauftragte Person
Falls eine vom Wohnungsgeber beauftragte Person (z. B. Hausverwaltung) die Bestätigung ausstellt.
Verlangte Angaben
- Familienname/Vorname oder Bezeichnung bei einer juristischen Person
- PLZ/Ort
- Straße/Hausnummer
Angaben zur Wohnung
Genaue Adresse der Wohnung, in die eingezogen wird, mit Lagebeschreibung.
Verlangte Angaben
- PLZ/Ort
- Straße/Hausnummer
- Zusatzangaben wie Stockwerk, Wohnungsnummer oder Lage im Haus
Tipps
- Geben Sie in Mehrfamilienhäusern Stockwerk und Wohnungsnummer an, damit die Wohnung eindeutig ist.
Einzugsdatum und eingezogene Personen
Datum des Einzugs und die Namen aller eingezogenen Personen.
Verlangte Angaben
- Datum des Einzugs
- Familienname und Vorname je Person (je nach Muster 4–7 Zeilen, weitere auf Rückseite oder Beiblatt)
Tipps
- Tragen Sie alle Personen ein, die einziehen – auch Kinder.
Hinweis und Unterschrift
Hinweis auf das Verbot von Scheinanmeldungen und die Bußgelder, dann Datum und Unterschrift.
Verlangte Angaben
- Ort, Datum
- Unterschrift des Wohnungsgebers oder der beauftragten Person; bei Eigennutzung Unterschrift des Eigentümers
Tipps
- Ohne Unterschrift ist die schriftliche Bestätigung nicht verwendbar.
Alle 27 erkannten Felder mit Beispielwerten (14 im Muster ausgefüllt)
So hat Ausfüllpilot die Felder dieses Formulars erkannt. Die Beispielwerte sind erfunden und stammen aus dem Muster unten.
| Feld | Art | Beispiel (Muster) |
|---|---|---|
| Wohnungsgeber: Familienname/Vorname oder Bezeichnung | Textfeld | Hans Beispiel |
| Wohnungsgeber: PLZ/Ort | Textfeld | 12345 Musterstadt |
| Wohnungsgeber: Straße/Hausnummer/Adressierungszusätze | Textfeld | Beispielweg 7 |
| Eigentümer (falls nicht selbst Wohnungsgeber): Name/Firmenname | Textfeld | – |
| Beauftragte Person: Familienname/Vorname oder Bezeichnung | Textfeld | – |
| Beauftragte Person: PLZ/Ort | Textfeld | – |
| Beauftragte Person: Straße/Hausnummer/Adressierungszusätze | Textfeld | – |
| Wohnung: PLZ/Ort | Textfeld | 12345 Musterstadt |
| Wohnung: Straße/Hausnummer | Textfeld | Musterstraße 1 |
| Wohnung: Zusatzangaben (z. B. Stockwerk oder Wohnungsnummer) | Textfeld | 2. OG links, Wohnung 5 |
| Datum des Einzugs | Textfeld | 15.09.2026 |
| Person 1: Familienname | Textfeld | Mustermann |
| Person 1: Vorname | Textfeld | Erika |
| Person 2: Familienname | Textfeld | Mustermann |
| Person 2: Vorname | Textfeld | Max |
| Person 3: Familienname | Textfeld | Mustermann |
| Person 3: Vorname | Textfeld | Jonas |
| Person 4: Familienname | Textfeld | – |
| Person 4: Vorname | Textfeld | – |
| Person 5: Familienname | Textfeld | – |
| Person 5: Vorname | Textfeld | – |
| Person 6: Familienname | Textfeld | – |
| Person 6: Vorname | Textfeld | – |
| Person 7: Familienname | Textfeld | – |
| Person 7: Vorname | Textfeld | – |
| Weitere Personen siehe Rückseite oder Beiblatt | Ankreuzfeld | – |
| Datum | Textfeld | 20.09.2026 |
Häufige Fehler
- Das Einzugsdatum fehlt oder weicht vom tatsächlichen Einzug ab.
- Nicht alle einziehenden Personen eingetragen (z. B. Kinder vergessen).
- Bei Untermiete den Eigentümer nicht angegeben, obwohl der Hauptmieter Wohnungsgeber ist.
- Wohnungslage (Stockwerk, Wohnungsnummer) in größeren Häusern weggelassen.
- Unterschrift fehlt oder die Bestätigung wurde von jemandem ausgestellt, der dazu nicht berechtigt ist.
Wo und bis wann Sie den Antrag einreichen
- Wo
- Die unterschriebene Bestätigung erhält die meldepflichtige Person, die sie bei der Anmeldung der Meldebehörde vorlegt. Alternativ kann der Wohnungsgeber den Einzug elektronisch direkt an die Meldebehörde bestätigen, wo die Kommune das anbietet.
- Wie
- Schriftlich (Muster der Kommune, unterschrieben) oder elektronisch gegenüber der Meldebehörde. Bei elektronischer Bestätigung erhält der Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal, das er der meldepflichtigen Person mitteilt.
- Frist
- Der Wohnungsgeber muss den Einzug innerhalb der Anmeldefrist bestätigen; die Anmeldung selbst ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug fällig (§ 17 Abs. 1, § 19 BMG).
Ausfüllpilot übermittelt nichts an Behörden. Nach dem Ausfüllen laden Sie das PDF herunter und reichen es selbst ein – eine Übersicht über Fristen bei Anträgen gibt der Ratgeber Fristen.
Häufige Fragen
Bis wann muss mein Vermieter die Bestätigung ausstellen?
Der Wohnungsgeber muss den Einzug innerhalb der Frist bestätigen, die auch für Ihre Anmeldung gilt. Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug fällig.
Quelle: § 19 BMG – Mitwirkung des Wohnungsgebers · § 17 BMG – Anmeldung, Abmeldung
Gibt es ein bundesweit einheitliches Formular?
Nein. Das Bundesmeldegesetz regelt, dass der Einzug bestätigt werden muss, die Muster stellen die Meldebehörden bzw. Kommunen bereit. Verwenden Sie am besten das Muster Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Quelle: § 19 BMG – Mitwirkung des Wohnungsgebers · Stadt Münster – Bestätigung der wohnungsgebenden Person
Kann der Vermieter den Einzug auch elektronisch bestätigen?
Ja, direkt gegenüber der Meldebehörde, sofern die Kommune das anbietet. Er erhält dann ein Zuordnungsmerkmal, das er Ihnen für die Anmeldung mitteilt.
Welche Bußgelder drohen?
Das Münchner Muster weist darauf hin: Wer eine Wohnanschrift für eine Scheinanmeldung anbietet, dem droht eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Eine unterlassene, falsche oder verspätete Bestätigung kann mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Quelle: Landeshauptstadt München – Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (PDF)
Was tue ich, wenn mein Vermieter die Bestätigung nicht ausstellt?
Wenden Sie sich an Ihre Meldebehörde. Manche Städte haben dafür ein eigenes Formular, etwa München die „Erklärung zur fehlenden Wohnungsgeberbestätigung“.
Quelle: Landeshauptstadt München – Erklärung zur fehlenden Wohnungsgeberbestätigung (PDF)
Quellen
- § 19 BMG – Mitwirkung des Wohnungsgebers – Recherche-Stand 25.09.2026
- § 17 BMG – Anmeldung, Abmeldung – Recherche-Stand 25.09.2026
- Landeshauptstadt München – Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (PDF) – Recherche-Stand 25.09.2026
- Landeshauptstadt München – Erklärung zur fehlenden Wohnungsgeberbestätigung (PDF) – Recherche-Stand 25.09.2026
- Freie Hansestadt Bremen – Wohnungsgeberbestätigung (PDF) – Recherche-Stand 25.09.2026
- Stadt Münster – Bescheinigung der wohnungsgebenden Person (PDF) – Recherche-Stand 25.09.2026
- Stadt Münster – Bestätigung der wohnungsgebenden Person – Recherche-Stand 25.09.2026
- Bayern – Formularserver: Wohnungsgeberbestätigung – Recherche-Stand 25.09.2026
Was noch nicht geprüft ist (3)
- [ungeprüft] Die Bußgeldhöhen stammen aus dem Hinweistext des Münchner Musters, nicht aus einer direkt gelesenen Gesetzesfassung (§ 54 BMG).
- [ungeprüft] Ob der Wohnungsgeber auch den Auszug bestätigen muss (das Münsteraner Muster sieht Ein- und Auszug vor), wurde nicht am Gesetzestext geprüft.
- [ungeprüft] Welche Kommunen eine elektronische Wohnungsgeberbestätigung anbieten, wurde nicht systematisch geprüft (laut Suchergebnissen u. a. München und Bremen).
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